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"Wettbewerb der Verwirrung" – 

                 Methoden der "Bestandssicherung"

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Täglich werden Konsumenten mit vermeintlichen Angeboten gelockt. Günstigere Konditionen, Zusatzleistungen, bedarfsorientierte Service-Pakete usw. -  das Spektrum ist vielfältig. Dieser Wettbewerb sorgt in erster Linie für eins: Verwirrung. Die Vielzahl der angebotenen Optionen sorgt nicht notwendigerweise für mehr Wechselbereitschaft bei den Kunden, vielmehr bleiben die Kunden lieber ihrem Anbieter unter Einbuße erheblicher Einsparpotenziale treu, als sich ihren Weg durch den Vertragsdschungel zu bahnen. Dieser Umstand wird auch von Telekommunikationsanbietern auf vielfältige Weise ausgenutzt, zumal die Anbieter es hier in aller Regel durch noch langfristig bestehende Vertragsbindungen sehr leicht haben.

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Unsere mehr als 12jährige Erfahrung hat gezeigt, dass einige Anbieter ihre Beratungsleistung zielgerichtet darauf abstellen, den Kunden in den Glauben zu versetzen, ihre noch laufenden und befristeten Verträge noch vor Ablauf der Mindestüberlassungsdauer in entsprechend länger laufende Anschlussabkommen umwandeln zu müssen.

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Der Kunde wird gezielt in die Vertragsbindungsfalle gesteuert, da er sich aus dem laufenden Vertrag nicht vorzeitig lösen kann, seinerseits aber gleichzeitig Erweiterungs- oder Änderungsbedarf besteht. Nun wird dem Kunden suggeriert, dass die vertragsgegenständliche Hardware generell nicht erweiterungsfähig bzw. mit den Erweiterungs-/Änderungsanforderungen aufgrund der technischen Weiterentwicklung nicht mehr kompatibel ist. Oftmals wird Kunden auch ein überzogenes Angebot für geringfügige Erweiterungs- oder Änderungsanforderungen unterbreitet. Das vermeintlich günstige Anschlussabkommen wird angeboten. Dabei zielen die Anbieter darauf ab, dass sich der Barwert, der sich aus den mit den Anschlussverträgen verbundenen Vertragsverlängerungen ergibt, weit über die marktüblichen Anschaffungskonditionen für die identischen TK-Systeme, erhöht.

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Das Gegenteil jedoch ist der Fall: In den wenigsten Fällen ist es erforderlich, aufgrund fortschreitender Entwicklungszyklen und neuerer Technik oder aufgrund von erforderlichen Erweiterungen und Änderungen vorhandene und oftmals langjährig gemietete Telekommunikationssysteme in immer kürzeren Zeitabschnitten vollständig ersetzen zu müssen.

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Anbieterzielsetzung

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Lässt sich der Kunde von der vermeintlichen Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen Anschlussabkommens überzeugen, hat der Anbieter sein Ziel erreicht: eine geglückte Kundenbindung für oftmals weitere 10 Jahre, wobei der Bestandskunde auf einem möglichst hohen Kostenniveau weiter gehalten wird sowie eine Steigerung der Barwerte der Mietabkommen durch frühzeitige Vertragsverlängerungen um ein Vielfaches von dem, was auf dem freien Markt tatsächlich für die TK-Anlage/n zu entrichten wäre.  Der einzige, der hierbei Einsparpotenziale realisiert, ist der Anbieter, denn die im Wandel der Technik gleichzeitig auch rapide sinkenden Kosten für Fernmeldeanlagen werden naturgemäß nicht an die gebundenen Kunden weitergegeben. In aller Regel beinhaltet der Abschluss eines Folgeabkommens neben einer längeren Laufzeit auch einen erheblich höheren Bartwert, da aufgrund der Vertragsbindung für den Kunden keinerlei Möglichkeit besteht, sich preislich am freien Markt orientieren zu können.

 

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