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"Wettbewerb
der Verwirrung" –
Methoden der
"Bestandssicherung"
.
Täglich werden Konsumenten mit vermeintlichen Angeboten gelockt.
Günstigere Konditionen, Zusatzleistungen,
bedarfsorientierte Service-Pakete usw. - das
Spektrum ist vielfältig. Dieser Wettbewerb sorgt in
erster Linie für eins: Verwirrung. Die Vielzahl der
angebotenen Optionen sorgt nicht notwendigerweise für
mehr Wechselbereitschaft bei den Kunden, vielmehr
bleiben die Kunden lieber ihrem Anbieter unter Einbuße
erheblicher Einsparpotenziale treu, als sich ihren Weg
durch den Vertragsdschungel zu bahnen. Dieser Umstand
wird auch von Telekommunikationsanbietern auf vielfältige
Weise ausgenutzt, zumal die Anbieter es hier in aller
Regel durch noch langfristig bestehende
Vertragsbindungen sehr leicht haben.
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Unsere mehr als 12jährige Erfahrung hat gezeigt, dass einige
Anbieter ihre Beratungsleistung zielgerichtet darauf
abstellen, den Kunden in den Glauben zu versetzen, ihre
noch laufenden und befristeten Verträge noch vor Ablauf
der Mindestüberlassungsdauer in entsprechend länger
laufende Anschlussabkommen umwandeln zu müssen.
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Der
Kunde wird gezielt in die Vertragsbindungsfalle
gesteuert, da er sich aus dem laufenden Vertrag nicht
vorzeitig lösen kann, seinerseits aber gleichzeitig
Erweiterungs- oder Änderungsbedarf besteht. Nun wird
dem Kunden suggeriert, dass die vertragsgegenständliche
Hardware generell nicht erweiterungsfähig bzw. mit den
Erweiterungs-/Änderungsanforderungen aufgrund der
technischen Weiterentwicklung nicht mehr kompatibel ist.
Oftmals wird Kunden auch ein überzogenes Angebot für
geringfügige Erweiterungs- oder Änderungsanforderungen
unterbreitet. Das vermeintlich günstige
Anschlussabkommen wird angeboten. Dabei zielen die
Anbieter darauf ab, dass sich der Barwert, der
sich aus den mit den Anschlussverträgen verbundenen Vertragsverlängerungen
ergibt, weit über die marktüblichen
Anschaffungskonditionen für die identischen TK-Systeme,
erhöht.
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Das
Gegenteil jedoch ist der Fall: In den wenigsten Fällen
ist es erforderlich, aufgrund fortschreitender
Entwicklungszyklen und neuerer Technik oder aufgrund von
erforderlichen Erweiterungen und Änderungen vorhandene
und oftmals langjährig gemietete
Telekommunikationssysteme in immer kürzeren
Zeitabschnitten vollständig ersetzen zu müssen.
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Anbieterzielsetzung
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Lässt sich der Kunde von der vermeintlichen Notwendigkeit des
Abschlusses eines solchen Anschlussabkommens überzeugen,
hat der Anbieter sein Ziel erreicht: eine geglückte
Kundenbindung für oftmals weitere 10 Jahre, wobei der
Bestandskunde auf einem möglichst hohen Kostenniveau
weiter gehalten wird sowie eine Steigerung der Barwerte
der Mietabkommen durch frühzeitige Vertragsverlängerungen
um ein Vielfaches von dem, was auf dem freien Markt tatsächlich
für die TK-Anlage/n zu entrichten wäre.
Der einzige, der hierbei Einsparpotenziale
realisiert, ist der Anbieter, denn die im Wandel der
Technik gleichzeitig auch rapide sinkenden Kosten für
Fernmeldeanlagen werden naturgemäß nicht an die
gebundenen Kunden weitergegeben. In aller Regel
beinhaltet der Abschluss eines Folgeabkommens neben
einer längeren Laufzeit auch einen erheblich höheren
Bartwert, da aufgrund der Vertragsbindung für den
Kunden keinerlei Möglichkeit besteht, sich preislich am
freien Markt orientieren zu können.
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